Terms

Einführung
Addwalk betreibt ein Online-Werbenetzwerk (das “Addwalk-Netzwerk”), bei dem sich Webseitenbetreiber (“Publisher”) und Werbetreibende (“Advertiser”) anmelden können, um Produkte passend zu medialen Inhalten (Fotos und Videos, nachfolgend die “Medien”) zu bewerben. Zu diesem Zweck stellt addwalk im Internet unter der Domain addwalk.com eine Plattform (nachfolgend die „Plattform“) zur Verfügung, auf der sich Publisher und Advertiser anmelden können, um Produkte passend zu Bildern und Videos anzuzeigen und Kunden an Onlineshops zu vermitteln.

Advertiser wie z.B. Händler mit eigenem Online-Shop haben nach Anmeldung beim Addwalk Advertiser-Programm die Möglichkeit, ihre Waren im Addwalk-Netzwerk anzubieten. Der interessierte Kunde wird bei Interesse an einzelnen Produkten zu dem jeweiligen Advertiser-Shop weitergeleitet.

Publisher können mit den Addwalk Services ihre Medien taggen. Die getaggten Medien werden auf der Webseite des jeweiligen Publishers mit passenden Produktempfehlungen versehen, über die der Publisher eine Umsatzbeteiligung an den Werbeumsätzen erhalten kann. Gegenstand des Addwalk Publisher-Programms ist die Erbringung von Media-Dienstleistungen zur Unterstützung von Addwalk und seinen Partnershops beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis.

Der Teilnahme des Publishers beim Addwalk Publisher-Programm liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Publisher Geschäftsbedingungen“) zu Grunde. Sie regeln zugleich bestimmte Pflichten des Publishers gegenüber Addwalk und den Advertisern.

Datenschutz
Personenbezogene Daten des Publishers werden von Addwalk ausschließlich zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses elektronisch gespeichert. Gespeichert werden Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung, Domain des Publishers und die Emailadresse des PayPal-Accounts. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich soweit dies für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
Die persönlichen Daten des Publishers werden von Addwalk gemäß den Bedingungen des Datenschutzes behandelt.
Daneben werden personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme von Leistungen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies erforderlich ist, um dem Benutzer die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder erbrachte Leistungen abzurechnen (Abrechnungsdaten).
Im Rahmen von optionalen Services zur Nutzung durch den Publisher (z. B. SingleSign-On-Verfahren), die Addwalk freiwillig anbieten kann, ist es möglich, dass personenbezogene Daten zu diesem Zweck in erweitertem Umfang verarbeitet werden als in den vorstehenden Vorschriften genannt. Solche Services können unterschiedlicher, auch zukünftiger, noch unbekannter Art sein. Für diese gelten deshalb ergänzend jeweils gesonderte Datennutzungsbestimmungen, die dem Publisher vor Nutzungsbeginn des jeweiligen Services zugänglich und bekannt gemacht werden. Im Einzelfall kann die nochmalige Erteilung Ihres Einverständnisses zur Nutzung erforderlich sein.

Amazon-Partnerprogramm
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  1. Geltungsbereich
    Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen zwischen Addwalk und dem Publisher liegen stets diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Publishers sind daher unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen Addwalk und dem Publisher ausdrücklich vereinbart. Auch etwaigen Gegenbestätigungen des Publishers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
    Soweit zwischen Addwalk und dem Publisher nicht anders vereinbart, bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zur Wirksamkeit der Schriftform.
    Angestellte von Addwalk sind nicht berechtigt, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.
  2. Definitionen
    In diesen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen des Publishers mit Addwalk bedeutet:
    Account: Der nach erfolgter Registrierung und Freischaltung zum Publisher-Programm als Publisher bei Addwalk erlangte rechtmäßige Zugang des Publishers zur Plattform wird Publisher-Account genannt.
    Medium: Die vom Nutzer bzw. Publisher in das Addwalk-System übermittelte Datei in Form eines Fotos oder Videos mit Inhalten, die den Richtlinien der Addwalk AGB entsprechen.
    Advertiser: Werbenetzwerke, Partnershops und sonstige Werbepartner von Addwalk, die ihre Produkte, Gutscheine und sonstigen werblichen Angebote bei Addwalk veröffentlichen und Addwalk für diesen Service vergüten.
    Wigdet: Die von Addwalk zur Verfügung gestellte Software bzw. Code zur Integration von Medien und Produktempfehlungen in das Werbeumfeld des Publishers. Innerhalb des Widgets bereitgestellte Hyperlinks sind vom Publisher unverändert zu verwendende Verweise auf die Webseiten von Addwalk und seiner Advertiser.
    View: Ein View ist ein vom User ausgeführter Aufruf des Werbeumfeldes des Publishers, durch den ein Werbemittel des Addwalk Publisher-Programms nach den Programmbedingungen angezeigt wird.
    Click: Mit Click wird der Click des Nutzers auf eine von einem Advertiser von Addwalk zur Verfügung gestellte Verlinkung bezeichnet. Ein Click ist ein vom User freiwillig und bewusst ausgeführter Aufruf eines Hyperlinks innerhalb des Addwalk Widgets, der zum Aufruf der verlinkten Website des Advertisers führt. Der Hyperlink bzw. das Widget muss dabei in das nach den Programmbedingungen freigegebene Werbeumfeld (z. B. die Website) des Publishers eingebettet sein.
    Monetärer Wert eines Clicks: Addwalk hat mit seinen Advertisern unterschiedliche CPCs vereinbart. Advertiser1 zahlt einen CPC von 30 Cent, Advertiser2 einen CPC von 25 Cent. Sofern ein User auf der Partnerseite einen Click auf Advertiser1 generiert, beträgt der monetäre Wert dieses Clicks 30 Cent. Sofern ein User auf der Partnerseite einen Click auf Advertiser2 generiert, beträgt der monetäre Wert dieses Clicks 25 Cent.
    Lead: Bei einem Lead schließt sich an einen gültigen Click eine freiwillige und bewusste Ausführung einer bestimmten definierten Aktion auf der Website des Publishers (qualifizierte Aktion) durch den User an. Leads werden durch das System von Addwalk und die Systeme seiner angebundenen Advertiser protokolliert, vom Advertiser verifiziert und durch Addwalk und den Advertiser nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt.
    Sale: Bei einem Sale schließt sich an einen gültigen Click ein freiwilliger und bewusster Erwerb einer entgeltpflichtigen Ware oder eine freiwillige und bewusste Inanspruchnahme einer entgeltpflichtigen Dienstleistung durch den User an. Sales werden durch das System von Addwalk und die Systeme seiner angebundenen Advertiser protokolliert, vom Advertiser verifiziert und durch Addwalk und den Advertiser nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt.
    Pay-Per- Click/Lead/Sale Affiliate Programm: Der Vergütungsanspruch des Publishers im Rahmen eines Pay-Per-Click/Lead/Sale Affiliate Programms ist von den in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Voraussetzungen abhängig. User, ist jede natürliche Person, welche das Werbeumfeld bzw. die Website des Publishers bzw. des Advertisers aufruft und einen Click, Lead und/oder Sale durchführt.
    Werbeumfeld (des Publishers): Das Werbeumfeld ist eine Website des Publishers. Darunter ist das Internet-Angebot des Publishers unter den im Account angegebenen und angemeldeten Domains mit den von Addwalk geprüften Inhalten zu verstehen.
    Website (des Advertisers): Das Internet-Angebot des Advertisers unter der exakt angegebenen URL, unter der dieser online Waren und/oder Dienstleistungen vertreibt bzw. bewirbt und auf das der durch den Publisher, gemäß diesen Geschäftsbedingungen und den Regelungen des Publisher-Programms, zu verwendende Hyperlink verweist.
  3. Anmeldung zur Addwalk Plattform
    Mit der Anmeldung zum Erhalt eines Publisher Accounts hat der Publisher die vorliegenden Teilnahmebedingungen anzuerkennen.
    Der Publisher ist Addwalk, wie auch dem Advertiser gegenüber zur vollständigen und inhaltlich zutreffenden Angabe aller von Addwalk geforderten Registrierungsdaten verpflichtet. Der Publisher ist zudem verpflichtet, diese Registrierungsdaten und alle von Addwalk geforderten Informationen bzgl. seines Accounts auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Publisher ist nicht berechtigt, bei Anmeldung verschiedener Accounts unterschiedliche persönliche Daten anzugeben.
    Mit der Bewerbung und Freischaltung zum Publisher Programm erhält der Publisher die Möglichkeit, am Addwalk Publisher Programm teilzunehmen.
  4. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsbestimmungsrecht
    Zwischen Addwalk und dem Publisher wird ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von Addwalk und seiner jeweiligen Advertiser beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis zu den Konditionen und Programmbedingungen im Rahmen dieser Publisher Geschäftsbedingungen und des jeweiligen Werbe- bzw. Affiliate Programms der Advertiser abgeschlossen.
    Der Publisher wird durch die Annahme des Angebotes berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Leistungen zur Unterstützung des jeweiligen Advertisers zu erbringen. Addwalk hat keinen Anspruch gegenüber dem Publisher auf die Erbringung von Leistungen, soweit jedoch der Publisher Leistungen erbringt, haben diese vertragsgemäß zu erfolgen und werden entsprechend vergütet.
    Addwalk ist berechtigt aber nicht verpflichtet die Plattform nach eigenem Ermessen fortlaufend weiterzuentwickeln und an die technische Entwicklung anzupassen.
    Addwalk ist auch berechtigt, die eigene Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
  5. Gegenstand
    Addwalk ermöglicht dem Publisher eine prozentuale Umsatzbeteiligung von 50% an den Werbeumsätzen aus Clicks, Leads, Sales oder Views, die im Rahmen des Addwalk Netzwerkes über seine Medien auf seinen Webseiten mit Addwalk Produktempfehlungen erlöst werden. Die Bedingungen zur Gutschrift werden unter Ziffer 6 geregelt.
    Addwalk stellt dem Publisher Widgets zur Verfügung mit denen der Publisher Produktempfehlungen auf dem von Addwalk geprüften und freigegebenen Webseiten und Werbeumfeldern einbinden kann. Durch diese Widgets werden empfohlene Produkte, Waren und Dienstleistungen angezeigt, die direkt auf das Angebot des Advertisers verlinken.
    Addwalk ermöglicht es Publishern mit seinen Widgets Zugang zu einer Vielzahl von Advertisern, die Leistungen in der entsprechenden Kategorie zusammengefasst anbieten, zu erhalten. Addwalk tritt dabei als Programmaggregator auf und schließt Partnerschaften mit seinen Advertisern mit Wirkung für alle teilnehmenden Publisher. Addwalk übernimmt in diesem Rahmen die Bewerbung gegenüber dem Advertiser sowie die Programmaggregation für die Publisher.
  6. Vergütungsvorraussetzungen / Vorläufige Gutschrift
    Addwalk ermöglicht dem Publisher die Teilnahme an Pay-Per-Click/Lead/Sale Werbe- bzw. Affiliate Programmen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für den Publisher nur bei Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen für in seinem Publisher-Account gutgeschriebene gültige Clicks, Leads oder Sales und nur dann, wenn der Advertiser diese als gültig verifiziert und Addwalk diese bestätigt. Ein Click, View, Lead oder Sale ist nur gültig, wenn die Bedingungen des jeweiligen Werbe- bzw. Affiliate Programms und dieser Geschäftsbedingungen erfüllt sind. Publisher akzeptiert und erkennt an, dass die von Addwalk erstellten Trackingergebnisse und Statistiken bezüglich der Clicks, Views, Leads oder Sales und deren monetären Wert als offizielle und definitive Daten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses gelten und für dieses Vertragsverhältnis allein maßgeblich sind.
    Bei Pay-Per-Click Werbeprogrammen werden die Clicks auf Basis des Addwalk Transaktionssystems und der Systeme seiner Advertiser protokolliert und verifiziert und ihre Gültigkeit durch Addwalk und seine Advertiser nach billigem Ermessen bestimmt und bestätigt. Dem Publisher wird abhängig von dem Ergebnis dieses Prozesses für jeden gültigen Click ein Anteil des vergüteten Betrages gutgeschrieben. Addwalk registriert mit Hilfe seiner Tracking-Technologie die API-Zugriffe sowie die monatliche Anzahl der Clicks auf die Advertiser-Angebote sowie den jeweiligen monetären Wert eines Clicks.
    Clicks, die nicht über die Addwalk Widgets auf den genehmigten Webseiten des Publishers generiert werden, sind nicht gültig. Durch technische Vorrichtungen (z.B. Clickgeneratoren) automatisch erzeugte ebenso wie wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Clicks und Views desselben Users – auch Clicks auf verschiedene Hyperlinks – sind nicht gültig. Clicks und Views, die durch Zwang oder Täuschung initiiert werden, oder für die der User vom Publisher eine Vergütung erhält, sind ebenfalls nicht gültig. Auch Clicks die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. dem Absenden einer SMS-Nachricht, der Teilnahme an einem Gewinnspiel oder der Verwendung des Clicks in einem Paid Email System, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Addwalk oder Erlaubnis in den Programmbedingungen grundsätzlich unzulässig. Bei Fehlen einer solchen Zustimmung oder Erlaubnis sind hierdurch erzeugte Clicks und Views grundsätzlich nicht gültig.
    Alle gemäß Ziffern 6.2 bis 6.4 als gültig erfassten Clicks werden im Zuge der täglichen Auswertung dem Publisher-Account bei Addwalk zunächst gutgeschrieben. Die Prüfung der Gültigkeit gemäß den Regelungen dieser Geschäftsbedingungen und den Bedingungen des jeweiligen Werbe- bzw. Affiliate Programme der Advertiser bleibt Addwalk auch nach der Gutschrift auf dem Publisher-Konto vorbehalten.
    Pay-Per-Sale und Pay-Per-Lead Programme werden separat ausgewiesen. Bei diesen Programmen erhält der Publisher keine Vergütung pro Click, sondern eine prozentuale Beteiligung an den bestätigten Provisionen pro Sale oder Lead. Für die Gültigkeit und Gutschrift bei Pay-Per-Lead Affiliate Programmen, Pay-Per-Sale Affiliate Programmen oder einer Kombination mit den vorgenannten Programmarten gelten zunächst die Ausführungen unter Ziffern 6.2. bis 6.4. entsprechend, mit der Abweichung, dass gemäß Ziffer 2 dieser Geschäftsbedingungen die Protokollierung und Verifizierung der gültigen Leads und Sales teilweise durch Systeme der Advertiser bzw. durch die Advertiser durchgeführt werden können. Zunächst werden alle Leads oder Sales nach Erfüllung der Bedingungen des jeweiligen Affiliate Programms vorläufig vorgemerkt. Die Vormerkung auf dem Publisher-Konto stellt insbesondere kein Anerkenntnis dahingehend dar, alle Bedingungen des Werbe- bzw. Affiliate Programms der Advertiser seien erfüllt oder bei den erfassten Leads oder Sales handele es sich tatsächlich um gültige Leads oder gültige Sales. Bei Pay-Per-Sale Affiliate Programmen mit prozentualer Vergütung wird diese nach dem Nettoverkaufswert der Ware oder Dienstleistung (exklusive der Nebenleistungen und der Mehrwertsteuer) berechnet.
    Die vorgemerkten Gutschriften stehen jeweils unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Advertiser, der diese verifiziert, sowie der Bestätigung durch Addwalk. Erst nachdem der Advertiser die Clicks, Leads oder Sales ordnungsgemäß als gültig verifiziert und Addwalk diese bestätigt hat, hat der Publisher einen fälligen Anspruch auf die Vergütung. Dies gilt auch, wenn die Gutschrift gemäß Ziffer 7.2 dieser Geschäftsbedingungen bereits vorab an den Publisher ausgezahlt worden sein sollte.
  7. Zahlungsweise / Vergütung
    Addwalk erstellt für den Publisher eine monatliche Abrechnung bezüglich der gemäß Ziffer 6 erfolgten Gutschriften für alle Werbe- bzw. Affiliate Programme und bezüglich aller Accounts eines Publishers. Der Publisher wird in seinem Addwalk Publisher-Account über die Höhe der voraussichtlichen Zahlung für den Vormonat, gemäß der bis dahin erfolgten Gutschriften auf dem bei Addwalk geführten Publisher-Konto, informiert. Addwalk wird diese Gutschriften auf Anfrage des Publishers per Klick auf “Auszahlung” in seinem Account spätestens bis zum 25. des laufenden Monats an den Publisher per Gutschrift auszahlen, sofern sie mindestens 25,00 EURO netto betragen. Andernfalls wird Addwalk die Gutschriften erst in dem Monat auszahlen, in dem alle Gutschriften auf dem Publisher-Konto kumuliert mindestens 25,00 Euro netto betragen. Für jede Auszahlung erstellt Addwalk eine den Maßgaben der Steuergesetzgebung entsprechende Gutschrift. Die Gutschrift auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst.
    Addwalk ist bestrebt, Gutschriften möglichst früh an den Publisher auszubezahlen und kann dies daher nicht vorbehaltlos tun. Die Auszahlung der Gutschriften erfolgt ggf. ohne abschließende Prüfung durch Addwalk dahingehend, ob den Gutschriften auf dem Publisher-Konto gültige Views, Clicks, Leads oder Sales zu Grunde lagen und gegebenenfalls ohne dass der Advertiser diese verifiziert hat. Sofern eine Gültigkeitsvoraussetzung gemäß Ziffer 6 nicht gegeben ist oder der Advertiser seine Verifizierung nicht gibt oder diese zurückzieht oder der Generierung eines Views, Clicks, Leads oder Sales eine Manipulation oder Täuschung oder ein Verstoß gegen die Bedingungen des Addwalk Publisher Programms, die Bedingungen für die Teilnahme an den (aggregierten) Programmen der Werbenetzwerke und Partnershops oder diese Addwalk Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde lag oder aus anderen Gründen nach Prüfung ein gültiger View, Click, Lead oder Sale nicht festgestellt werden kann, ist Addwalk berechtigt, das Konto des Publishers binnen einer Frist von 12 Wochen nach Auszahlung rückzubelasten oder den zur Auszahlung gelangten Betrag zurückzufordern. Addwalk bleibt auch später, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen, die Rückforderung einer Zahlung vorbehalten, wenn Addwalk nachweist, dass der Auszahlung an den Publisher kein, durch einen gültigen View, Click, Lead oder Sale begründeter, Vergütungsanspruch zu Grunde lag.
    Die Auszahlung der Gutschriften erfolgt für alle Publisher jeweils sobald Addwalk für den bestätigten View, Click, Sale oder Lead vom Advertiser bezahlt wurde. Addwalk kann insoweit die Advertiser entsprechend der für den Vormonat ausbezahlten und/oder der vorauszusehenden Gutschriften verpflichten, für eine hinreichende Deckung der bei den Publishern anfallenden Gutschriften Sorge zu tragen. Sollte das Deckungsguthaben des Advertisers nicht ausreichen, die Gutschriften gemäß Ziffer 7.1. zur Auszahlung zu bringen, wird Addwalk gegebenenfalls allen Publishern eines Affiliate Programms die Gutschriften für das jeweilige Affiliate Programm anteilig auszahlen. Sollte der Advertiser auch nach einer entsprechenden Aufforderung durch Addwalk nicht binnen einer Frist von 2 Wochen für eine Deckung der auszuzahlenden Gutschriften des Publishers Sorge tragen, ist der Publisher berechtigt und vor Inanspruchnahme von Addwalk verpflichtet, seinerseits den Advertiser auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Addwalk wird in diesem Falle seine Ansprüche gegenüber dem Advertiser in Höhe des Anspruchs des Publishers nach Aufforderung an diesen abtreten. Der Publisher ist nicht verpflichtet, den Advertiser in Anspruch zu nehmen, wenn dies wegen Vermögenslosigkeit erkennbar aussichtslos ist.
    Der Publisher ist verpflichtet, die Gutschriften in seinem Account/Publisher-Konto regelmäßig und kurzfristig zu prüfen und offensichtliche oder ihm erkennbare Mängel nach kaufmännischen Maßstäben unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, gegenüber Addwalk in Textform zu rügen. Jegliche Gutschriften/Vergütungen verjähren innerhalb von 3 Jahren, beginnend mit dem jeweiligen Schluss des Jahres ihrer Gutschrift/Auszahlung.
  8. Pflichten des Publishers
    Der Publisher ist verpflichtet, die Addwalk Widgets ausschließlich bestimmungsgemäß rechtmäßig zu nutzen und im Rahmen der technischen Möglichkeiten seines Werbeumfeldes einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschließlich durch User gültige Views, gültige Clicks, gültige Leads oder gültige Sales für Addwalk und seine Advertiser generiert werden.
    Die zur Teilnahme am Addwalk Publisher Programm erforderlichen Widgets oder anderen Werbemitteln stellt Addwalk dem Publisher zum Abruf bereit. Der Publisher darf das Addwalk Widget sowie den vom Advertiser für Addwalk zur Verfügung gestellten HTML Code oder bereitgestellte Banner etc. nicht verändern. Die zur Verfügung gestellten Widgets und Werbemittel dürfen nur in dem Werbeumfeld des Publishers eingesetzt werden.
    Die Verwendung von Namen, geschützten Marken- und Warenzeichen, der Firma oder Logos von Addwalk oder eines Dritten – insbesondere des Advertisers – ist grundsätzlich nur gestattet, wenn dem Publisher die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt und gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstoßen wird.
    Die Versendung von E-Mails oder anderer Nachrichten, Kommunikationen oder Kontaktaufnahmen mit Werbung für Addwalk bzw. die Werbepartner ist dem Publisher nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung gestattet.
    Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen, § 5 TMG. Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind in dem Werbeumfeld des Publishers und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Affiliate Programmen von Addwalk nicht zulässig. Die Gestaltung des Werbeumfeldes darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von Addwalk oder dem Advertiser zu beeinträchtigen. Der Publisher verpflichtet sich, im Falle gegenüber Behörden zu gebender Auskünfte jegliche erforderliche Mitwirkung zu erbringen.
    Vorstehende Regelungen gelten auch, wenn der Publisher durch Link auf Seiten von Drittanbietern verweist.
    Der Publisher kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seines Werbeumfeldes das Addwalk Widget platzieren. Addwalk kann jedoch vom Publisher die Änderung der Platzierung des Hyperlinks verlangen, wenn diese geeignet ist den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von Addwalk oder der Advertiser zu beeinträchtigen.
    Jegliche missbräuchliche Erzielung von Views, Clicks, Leads und Sales entgegen diesen Geschäftsbedingungen oder den Programmbedingungen des Advertiser ist dem Publisher verboten. Für solche Views, Clicks, Leads und Sales besteht kein Anspruch des Publishers auf Vergütung. Weiterhin verpflichtet sich der Publisher, im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen oder der Bedingungen des Addwalk Publisher Programms neben dem Ersatz eventuell hierdurch verursachter Schäden solche angemessenen Kosten und Aufwände zu tragen, die Addwalk zur Wahrung der Interessen von Addwalk, auch durch die hierdurch verursachte Inanspruchnahme durch einen Dritten, entstehen.
    Die hier in Ziffer 8 festgelegten Verpflichtungen des Publishers übernimmt dieser auch mit Wirkung zu Gunsten des jeweiligen Advertisers (sog. Vertrag zugunsten Dritter).
  9. Account und Vertragsdauer
    Der Account des Publishers für die Addwalk Plattform wird zunächst unbefristet erteilt.
    Der Vertrag zwischen Addwalk und dem Publisher über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung addwalks und seiner Advertiser beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen auf Erfolgsbasis wird abgeschlossen für die Dauer der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses laufenden Kalenderwoche. Er verlängert sich für die Dauer einer weiteren Kalenderwoche, wenn er nicht mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des dem Zugang der Kündigung folgenden Tages ordentlich gekündigt wird. Die Kündigung kann auch der Advertiser gegenüber dem Publisher für Addwalk erklären.
    Die Kündigung nach diesen Vorschriften ist in Textform zu erklären. Addwalk ist auch berechtigt, die Kündigung in anderer Form auszusprechen.
  10. Deaktivierung des Accounts und Vertragskündigung
    Addwalk ist berechtigt, den Account des Publishers zu deaktivieren und dem Publisher hiervon Mitteilung zu geben, wenn dieser in einem Zeitraum von 12 Monaten keine Outfits hochgeladen, keinen Traffic zu addwalk.com generiert oder keine Umsätze erzielt hat. Dies gilt auch, wenn der Publisher im Zeitraum der jeweils vorangegangenen 12 Monate keinen Anspruch auf Auszahlung des Publisher-Guthabens gemäß Ziffer 7 erlangt hat. addwalk ist auch berechtigt, den Zugang des Publishers zu der Plattform von Addwalk insgesamt ordentlich mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf einer Kalenderwoche zu kündigen.
    Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt dem Publisher und Addwalk vorbehalten. Addwalk ist zum Beispiel berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Publishers gegen diese Geschäftsbedingungen, namentlich insbesondere den Verpflichtungen gemäß Ziffer 8 dieser Geschäftsbedingungen, alle Verträge über Leistungen des Publishers im Rahmen des Addwalk Publisher Programms außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Account zu deaktivieren.
    Die Kündigung nach diesen Vorschriften bedarf der schriftlichen Form. Die Mitteilung über die Deaktivierung des Accounts ist stets formlos möglich.
  11. Vertragsbeendigung
    Bei Deaktivierung des Accounts wird über ein eventuell bestehendes Publisher Guthaben Abrechnung erteilt. Ein eventuelles Guthaben auf dem Publisher-Konto unterhalb der Schwelle des Ziffer 7.1. verfällt.
    Der Publisher ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung unverzüglich sämtliche Hyperlinks und sonstigen Werbemittel zum Addwalk Publisher Programm von allen Websites und Werbeumfeldern zu entfernen und auch sonst nicht mehr an dem Addwalk Publisher Programm teilzunehmen. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird dem Publisher keinerlei Vergütungen mehr gezahlt, auch wenn der Publisher den jeweiligen Hyperlink oder sonstige Werbemittel nicht von den Websites bzw. Werbeumfeldern entfernt oder sonst für das Addwalk Publisher Programm tätig wird.
    Ein Publisher, dessen Account gemäß Ziffer 10.2 deaktiviert wurde, ist, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit Addwalk, nicht berechtigt, sich erneut für das Addwalk Publisher Programm anzumelden. Verstöße gegen diese Bestimmung verpflichten den Publisher gegenüber Addwalk zu Schadenersatz. Ein eventuell vertragswidrig erzieltes Publisher Guthaben verfällt.
  12. Schadensersatz
    Addwalk haftet nur soweit Addwalk bzw. ihren Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verzugs.
    Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Addwalk.
  13. Änderungsvorbehalt
    Beabsichtigt Addwalk die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird Addwalk dies dem Publisher mitteilen. Widerspricht der Publisher nicht form- oder fristgemäß, treten die geänderten Geschäftsbedingungen 2 Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch des Kunden ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb von einer Woche nach Zugang der Mitteilung bei Addwalk eingeht. Addwalk wird den Publisher auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen.
    Die Vergütung im Rahmen des Addwalk Publisher Programms steht unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung. Die Änderung erfolgt durch Mitteilung der geänderten Vergütung auf addwalk.com. Die Änderung wird nach der Veröffentlichung auf der Plattform zum Folgetag, 0.00 Uhr, wirksam.
  14. Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel
    Ist der Publisher Kaufmann wird für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden vermögensrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Hamburg (Westfalen) als Gerichtsstand vereinbart.
    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
    Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.